Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Die Klasse B beinhaltet die Fahrerlaubnisklassen AM und L
Das Mindestalter für die Führerschienklasse B beträgt 18 Jahre. Der Führerschein kann aber auch schon mit 17 Jahren gemacht werden ( Klasse B17 , begleitetes Fahren). Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden (wer z.B. schon mal vorab den theoretischen Unterricht besuchen möchte). Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische ein Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Allerdings wird der Führerschein erst am Geburtstag ausgehändigt.
6 x VW Golf VII
Mit hochwertiger Sicherheitsaustattung
wie z.B.: ABS, ESP, Front-, Seiten- und Kopfairbag etc. und weiteren Extras, die Ihnen das Fahren so angenehm wie möglich machen: Climatronic, Parklenkassistent, Abbiegelicht, Sitzheizung, Navigation, Regensensor etc.
Weitere Autos:
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde persönlich beantragt werden. Eine Vertretung mit Vollmacht ist nicht möglich, da auf dem Führerscheinantrag eine Unterschrift geleistet werden muss, die auf den Führerschein aufgedruckt wird. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag bei der Führerscheinstelle München, Garmischer Str. 19/21, 81377 München (U/S-Bahn Heimeranplatz) zu stellen. Vorher muss unbedingt ein Termin online reserviert werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule. Die Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde beträgt momentan 43,40 EUR.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Die Klasse B enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen AM und L
Es gibt also keinen Unterschied zur "normalen" Auto-Klasse B, außer der Begleitperson im Auto.
Der Führerschein kann schon mit 17 Jahren gemacht werden (begleitetes fahren). Dann muss jedoch bis zum Erreichen des 18. Geburtstages eine Begleitperson mitfahren. Fahrzeuge der beinhalteten Klassen AM und L dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
Die Begleitperson (auch mehrere sind möglich) muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Voraussetzung zur Zulassung als Begleitperson sind:
Falls Sie als mögliche Begleitperson zu viele Punkte haben, können Sie bei uns auch Ihr Punktekonto durch die Teilnahme an einem FES-Seminar reduzieren.
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Mit hochwertiger Sicherheitsaustattung
wie z.B.: ABS, ESP, Front-, Seiten- und Kopfairbag etc. und weiteren Extras, die Ihnen das Fahren so angenehm wie möglich machen: Climatronic, Parklenkassistent, Abbiegelicht, Sitzheizung, Navigation, Regensensor etc.
Weitere Autos:
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag bei der Führerscheinstelle München, Garmischer Str. 19/21, 81377 München (U/S-Bahn Heimeranplatz) zu stellen. Vorher muss unbedingt ein Termin online reserviert werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Der Simulator bietet den perfekten Start ins Autofahrerleben. Ohne Streß, Nervosität und Angst können die Grundlagen des Autofahrens in Ruhe geübt werden. Dadurch beherrschen Sie alle notwendigen Grundfertigkeiten und Abläufe, um entspannt und sicher ins Fahrschulauto steigen zu können.
Der Simulator ist wie ein normaler PKW aufgebaut, alle Bedieneinrichtungen sind echte Teile, wie sie auch in jedem Auto zu finden sind.
Ausgestattet mit 3 großen Monitoren, einem Lenkrad mit Force-Feedback, realistisch arbeitendem Pedalblock, einem Körperschallmodul zum simulieren des Schleifpunktes und Fahrbahnunebenheiten sowie eines Top-Soundsystems, wird eine äußerst realistische Simulation des Autofahrens erzeugt.
Die drei Grundmodule sind auf 6 Stunden á 45 Minuten verteilt und sollten vor der ersten Fahrstunde auf der Straße stattfinden. Die Module Abbiegen und Vorfahrt können auch während der Fahrausbildung untergebracht werden. Es können noch zusätzlich nach Bedarf zwei Spezialmodule (Überholen und Autobahn) gebucht werden.
Themenbereich Grundlagen
- Sitzposition, Bedienelemente, Pedale
- Anfahr-, Schalt- und Lenkübungen
- Blickführung
Themenbereich Abbiegen
- Grundlagen des Abbiegens
- Abbiegen mit anderen Verkehrsteilnehmern
- Abbiegen mit Gegenverkehr, Fußgängern und Radfahrern im toten Winkel
- Abbiegen in Einbahnstraßen
- Mehrspuriges Abbiegen
Themenbereich Vorfahrt
- Rechts vor Links
- Vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen
- Ampeln und Grünpfeilschild
- Kreisverkehr
- Abknickende Vorfahrt
- Kreuzungen mit Verkehrspolizist
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750kg bestehen. Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 4250 kg nicht übersteigen.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Begleitetes Fahren mit 17 ist möglich. Siehe Klasse B17.
Vorgeschrieben ist eine mindestens 7-stündige Ausbildung (an einem Tag möglich). Diese besteht aus 2,5 Std. Theorie sowie 3,5 Std. praktischen Fahrübungen und einer Std. Fahren im öffentlichen Verkehr.
Anschließend wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Eine theoretische oder praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Nach oben genannter Ausbildung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie bei der Führerscheinstelle München, Garmischer Str. 19/21, 81377 München (U/S-Bahn Heimeranplatz) einen neuen Führerschein beantragen können. Dieser enthält dann die Schlüsselzahl 96. Vorher muss unbedingt ein Termin online reserviert werden.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B oder B96 fallen. Bei Lastkraftwagen mir durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei B17. Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, bzw. B17.
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag bei der Führerscheinstelle München, Garmischer Str. 19/21, 81377 München (U/S-Bahn Heimeranplatz) zu stellen. Vorher muss unbedingt ein Termin online reserviert werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h. Die Klasse A enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen AM und A1.
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.
Wir bilden Sie auf der neuen SUZUKI SV650 aus. Ein handliches und spritziges Motorrad mit 645 ccm und einer Leistung von 56kW (76PS). Die Maschine verfügt unter anderem über eine elektronische Benzineinspritzung, einen geregelten Katalysator und Ganganzeige. Ausserdem ist sie zu Ihrer Sicherheit mit ABS ausgerüstet.
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag bei der Führerscheinstelle München, Garmischer Str. 19/21, 81377 München (U/S-Bahn Heimeranplatz) zu stellen. Vorher muss unbedingt ein Termin online reserviert werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50ccm, einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, Nennleistung max. 35 kW/48PS und einem Verhältnis von nicht mehr als 0,2kW/kg.
Nach zweijährigem Besitz des Motorrad-Führerscheins der Klasse A2 kann die Führerscheinklasse A mit dem Ablegen einer praktischen Prüfung erworden werden. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich. Dann dürfen alle Motorräder gefahren werden.
Die Klasse A2 enthält automatisch die Führerschein-Klassen AM und A1.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Sie haben die Wahl zwischen einer HONDA CMX 500 Rebel ABS und einer BMW G650GS ABS
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag bei der Führerscheinstelle München, Garmischer Str. 19/21, 81377 München (U/S-Bahn Heimeranplatz) zu stellen. Vorher muss unbedingt ein Termin online reserviert werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Nach 2 Jahren kann durch Ablegen einer praktischen Prüfung die Klasse A2 erworben werden.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für die 16- und 17-jährigen entfällt.
Wir bilden Sie auf der neuen KTM 125 Duke aus. Ein handliches und agiles Motorrad mit 125 ccm und einer Leistung von 11kW (15PS). Die Maschine verfügt über ABS und ist tiefergelegt, damit auch kleinere Fahrer problemlos zurecht kommen.
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag bei der Führerscheinstelle München, Garmischer Str. 19/21, 81377 München (U/S-Bahn Heimeranplatz)) zu stellen. Vorher muss unbedingt ein Termin online reserviert werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteig.
Ein Aufstieg nach zwei Jahren auf die Klasse A2 ist nicht möglich. Die Fahrerlaubnis gilt nur im Inland.
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre
Wir bilden Sie auf der neuen KTM 125 Duke aus. Ein handliches und agiles Motorrad mit 125 ccm und einer Leistung von 11kW (15PS). Die Maschine verfügt über ABS und ist tiefergelegt, damit auch kleinere Fahrer problemlos zurecht kommen. Außerdem bieten wir auch eine VESPA 125 Sprint mit Automatik und ABS an.
Nach oben genannter Ausbildung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie bei der Führerscheinstelle München, Garmischer Str. 19/21, 81377 München (U/S-Bahn Heimeranplatz) einen neuen Führerschein beantragen können. Dieser enthält dann die Schlüsselzahl 96. Vorher muss unbedingt ein Termin online reserviert werden.
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Motorhubraum darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektromotoren darf 4 kW nicht übersteigen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Motorhubraum bei Benzinmotoren darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektro- bzw. Dieselmotoren darf 4 kW nicht übersteigen.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Motorhubraum bei Benzinmotoren darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektro- bzw. Dieselmotoren darf 4 kW nicht übersteigen. Die Leermasse darf maximal 350 kg betragen.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Der Führerschein ist bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland gültig, es darf nicht ins Ausland gefahren werden.
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag bei der Führerscheinstelle München, Garmischer Str. 19/21, 81377 München (U/S-Bahn Heimeranplatz) zu stellen. Vorher muss unbedingt ein Termin online reserviert werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.